Unser Angebot umfasst alle Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nach den SGB XI und V.

Grundpflege

Zur Grundpflege zählt man alle Tätigkeiten der Pflege, die zur Reinigung des Körpers dienen und dadurch das körperliche Wohlbefinden wiederherstellen bzw. erhalten, soweit dazu nicht Salben, Lösungen, etc. benutzt werden die ärztl. verordnet wurden.

Die Durchführung der Grundpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt vom Hausarzt verordnet werden, sofern der Patient keine Leistungen der Pflegekasse bezieht. Bezieht der Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegekasse, können die Kosten für die Grundpflege direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Die Grundpflege beinhaltet u.a. folgende Tätigkeiten:

  • Körperwäsche (incl. Duschen u. Baden)
  • Mundpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Betten und Lagern
  • Hilfe bei der Ausscheidung (auch Kontinenztraining, Toilettentraining)
  • Hilfe bei der Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Prophylaxen (vorbeugende Maßnahmen)
  • Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit

Behandlungspflege

Pflegerische Tätigkeiten, welche von ihrem Hausarzt verordnet werden, fallen unter den Begriff "Behandlungspflege". Diese Tätigkeiten werden von ihrer Krankenkasse bezahlt, müssen aber vorher von dieser genehmigt werden.

Selbstverständlich kümmern wir uns um die Genehmigung der Behandlung.

Folgende Tätigkeiten der Behandlungspflege führen wir aus:

  • Wechseln von Blasenkathetern
  • Anus praeter Versorgung
  • Pflegen und wechseln von Trachealkanülen
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Bedienung und Ãœberwachung von Beatmungsgeräten
  • Versorgung von Magensonden (nasal oder PEG)
  • Injektionen
  • Inhalation
  • Richten und Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Infusionstherapie
  • Blutdruck- und Kreislaufkontrolle
  • Blutzuckermessung
  • Pflege bei ambulanter Chemotherapie
  • Dekubitusbehandlung
  • ...uvm
ars curandi GmbH | Impressum