Mit Einführung der Pflegegrade im Januar 2017 steht allen Pflegebedürftigen der Grade I-V ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu.
Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen handelt es sich um Leistungen, die von einem zertifizierten Dienstleister erbracht werden können und über eben diesen Entlastungsbetrag finanziert werden.
Nicht ausgeschöpfte Beträge aus den vergangenen Monaten können mit angerechnet werden.
Unser Pflegedienst bietet Ihnen im Rahmen der Entlastungsleistungen, die Möglichkeit Betreuung oder Begleitung durch freundliches und kompetente Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Anspruch zu nehmen.
Gerne beraten wir sie auch persönlich.
Weitere Informationen finden sie auch im Sozialgesetzbuch XI §45.