Die exakte Kalkulation von anfallenden Pflegekosten ist durch die sorgfältige Beurteilung des erforderlichen Pflegeaufwandes ebenso möglich, wie die individuelle und verantwortungsbewusste Betreuung der Patienten.
Wir sind berechtigt, mit allen Kranken- und Pflegekasse abzurechnen. Gerne sind wir ihnen bei der Antragstellung für Leistungen der Pflegekasse behilflich.
Leistungen, die von ihrem Hausarzt verordnet und von ihrer Krankenkasse anerkannt werden, rechnen wir direkt mit dieser ab.
Sollten sie pflegerische Tätigkeiten benötigen oder wünschen, die über die Leistungen der gesetzlichen Kostenträger hinausgehen, klären wir für sie, welche Kostenträger (z.B. Beihilfe, Sozialamt) in Frage kommen und wie hoch ihr Eigenanteil an den Kosten ist.